Dienstanweisungen

 

für die Strecke

 

Marklingen - (Endenbach) – Unterstetten

 

 

 

 

 

 

Inhalt

 

 

1.        Dienstanweisung für den Betrieb der Nebenbahn
Marklingen  - Unterstetten im Zugleitbetrieb

2.       Beförderungsaufgaben / Zugbildung

3.        Bedienungsanweisung für Privatanschlußgleise

4.        Bahnhofsbuch des Bahnhofs Steinbronn

5.        Bahnhofsbuch des Bahnhofs Unterstetten

 

 

 


Dienstanweisung für den Betrieb der Nebenbahn

Marklingen  - Unterstetten im Zugleitbetrieb

 

1.)        Mit Genehmigung der BD Stuttgart wird der Betrieb auf der Nebenbahn Marklingen  - Unterstetten im Vereinfachten Nebenbahndienst (Zugleitbetrieb) durchgeführt.

2.)        Zugleitbahnhof ist Marklingen.

3.)        Alle Meldungen an den Zugleiter in Marklingen sind telefonisch zu geben.

4.)        Auf allen unbesetzten Betriebsstellen übt der Zugführer den Aufsichtsdienst aus.

5.)        Vor Abgabe des Abfahrsignals überzeugt sich der Zugführer, ob  der Fahrweg für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel entsprechend verwahrt  sind und ggf die Schranken geschlossen sind.

6.)        Die Schlüssel sämtlicher Weichen einer Betriebstelle werden vor Ort in einem Schlüsselkasten aufbewahrt und können nur mit dem Zugführerschlüssel (Streckenschlüssel)  freigeschlossen  werden.

7.)        Zugmeldebücher und Fernsprechbücher werden nicht geführt

8.)        Rollbockverkehr wird wegen des mangelnden Lichtraumprofils nicht betrieben.

9.)        Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h

 

 

Beförderungsaufgaben

 

Bedient werden die Hauptstrecke Marklingen-Steinbronn mit durchgehenden Zügen und die Nebenstrecke Steinbronn-Endenbach mit Anschlußzügen (Umsteigen in Steinbronn).

 

Hier sind Anschlüsse aus beiden Richtungen vorzusehen.

 

Für den Güterverkehr ist mindest ein  Ng pro Tag und Richtung vorzusehen. Diese fahren als Verteiler (morgens) und Sammler (nachmittags).

 

Übergaben werden nur mit vollständig rangierten Zügen gefahren, um Wagen zu Anschlüssen – auch auf der Strecke - zuzustellen.

 

Für die Stückgutzustellung u.ä. können PmG eingesetzt werden. Der Einsatz von  GmP ist wegen der langen Fahrzeiten für die Fahrgäste zu vermeiden.

 

Weitere Güterleistungen sind Holzzüge Endenbach – Marklingen.

 

Auch Viehgutkurswagen (Vk) und Milchkurswagen (Mk) können eingestellt werden

 

 

Zugbildung

 

Die Buchfahrpläne beinhalten, wo nötig, auch die Zugbildungsvorschriften sowohl für Personenzüge als auch für Güterzüge.

 

Bei Güterzügen werden die Wagen in der Reihenfolge der Unterwegsbahnhöfe eingestellt, aber nicht nach Ladestellen vorsortiert.

 

 

 

Bedienungsanweisung

für Privatanschlußgleise

 

1.) Allgemeine Bestimmungen

 

2.) Die Anschlüsse der Firmen

-          Haase & Sohn (Unterstetten, Gleis 1a)

-          Genoss. Landmaschinenhandel (Unterstetten, Gleis 3)

-          Wegner & Co (Steinbronn, Gleis 3a)

-          Holzladeplatz Gem. Endenbach

sind Privatanschlußgleise.

 

3.) Betriebsführung auf den Anschlüssen

 

Die Bundesbahn führt in den Anschlüssen den Betrieb, soweit er für Zustellung und Abholung der Wagen erforderlich ist. In allen anderen Fällen führen die Anschließer den Betrieb im gesamten Anschluß.

 

4.) Betriebsdienstliche Bestimmungen

 

Die Gleisanschlüsse werden von den Nahgüterzügen der Strecke Marklingen  - Unterstetten bedient.

Die Wagen für die Anschließer werden in Marklingen in die Nahgüterzüge eingestellt.

 

Bei der Hinfahrt werden die Wagen geschoben, bei der Rückfahrt gezogen.

Höchstzulässige Geschwindigkeit im Anschluß ist 10km/h.

 

Für die ausreichende Sicherung der vorübergehend abgestellten Wagen sorgt der Zugführer.

 

Nach der Bedienung sind ggf. Schutzweichen und Gleissperren wieder zu verschließen.

 

5.) Verkehrsdienstliche Bestimmungen

 

Den Wagenein- und Ausgang der Anschlüsse überwacht der Wagenbeamte des Bahnhofs Marklingen anhand der Wagenkontrollbücher.

 

Stückgutbeförderung auf den Anschlüssen ist nicht gestattet.

 

 

 

 

 

Bahnhofsbuch

des Bahnhofs Steinbronn

 

1.) Aufgabe des Bahnhofs

 

Steinbronn ist eine Dienststelle III. Klasse an der Strecke Marklingen-Unterstetten  (Spur 0,75m), sie ist Bahnhof im Sinne der EBO.

Die Betriebsstelle wird von einem Bahnagenten betreut.

Für alle fahrdienstlichen Angelegenheiten ist der Bf Marklingen zuständig.

 

Die Weichen 1,2,3,5,6,7,8 sowie ggf. die Gleissperren sind durch Schlösser gesichert, die Schlüssel werden im Schlüsselkasten aufbewahrt, der nur mit dem Streckenschlüssel freigeschlossen werden kann.

 

Blockapparate und Signale sind nicht vorhanden.

 

2.) Einrichtung  des Bahnhofs

 

Zusatzanlagen

 

-          Güterschuppen

-          Waage

-          Ladestrasse

-          Gleisanschluß zur Fabrik Wegner & Co

-          Lokschuppen

-          Diesellok-Tankstelle

 

3.) Dienst des Fahrdienstleiters

 

Der Bf Steinbronn ist Zuglaufmeldestelle für die Zugleitstrecke Marklingen - Unterstetten.

Ein Fahrdienstleiter ist nicht eingesetzt. Aufsichtsbeamter ist der Zuggführer.

 

Die Fahrdienstlichen Aufgaben werden vom Bf  Marklingen wahrgenommen.

 

Vor Abgabe des Abfahrsignals überzeugt sich der Zugführer, ob  der Fahrweg für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel entsprechend verwahrt  sind.

 

Das Stellen der Weichen und Gleissperren wird vom Zugpersonal durchgeführt.

 

4.) Zugfahrten

 

Zugeinfahrten und -ausfahrten des ersten Zuges erfolgen auf Gleis 2

Personenzüge halten an den  Gleisen 2 (Hausbahnsteig) und 1

 

Fahrten über Gleis 1 dürfen im Bereich des Hausbahnsteigs nur mit größter Vorsicht (Läuten, Schritt fahren) erfolgen!

 

Die Nutzlänge des Einfahrgleise beträt 6 Wagenlängen  (max. 2 lange Wagen)

 

5.) Rangierdienst

 

Die Rangieraufsicht übt der Zugführer aus.

 

Zum Holzladeplatz der Gem. Endenbach werden die Wagen bei der Hinfahrt geschoben.

In Steinbronn dürfen auf Gleis 3 keine Fahrzeuge abgestellt werden. Dieses Gleis darf nur bei den Rangierarbeiten der NG befahren werden.

 

 

 

 

Bahnhofsbuch

des Bahnhofs Unterstetten

 

1.) Aufgabe des Bahnhofs

 

Unterstetten ist eine Dienststelle III. Klasse am Ende der Strecke Marklingen-Unterstetten  (Spur 0,75m), sie ist Bahnhof im Sinne der EBO.

Die Betriebsstelle wird von einem Bahnagenten betreut.

Für alle fahrdienstlichen Angelegenheiten ist der Bf Marklingen zuständig.

 

Die Weichen 1,2,3,4,5,6 sowie ggf. die Gleissperren sind durch Schlösser gesichert, die Schlüssel werden im Schlüsselkasten aufbewahrt, der nur mit dem Streckenschlüssel freigeschlossen werden kann.

 

Blockapparate und Signale sind nicht vorhanden.

 

2.) Einrichtung  des Bahnhofs

 

Zusatzanlagen

 

-          Güterschuppen

-          Ladestrasse

-          Laderampe

-          Gleisanschluß zur Fabrik Haase & Sohn

-          Gleisanschluß zum Genoss. Landmaschinenhandel

-          Lokschuppen

-          Diesellok-Tankstelle

-          Drehscheibe

 

 

3.) Dienst des Fahrdienstleiters

 

Der Bf Unterstetten ist Zuglaufmeldestelle für die Zugleitstrecke Marklingen - Unterstetten.

Ein Fahrdienstleiter ist nicht eingesetzt. Aufsichtsbeamter ist der Zuggführer.

 

Die Fahrdienstlichen Aufgaben werden vom Bf Marklingen wahrgenommen.

 

Das Stellen der Weichen und Gleissperren wird vom Zugpersonal durchgeführt.

 

4.) Zugfahrten

 

Zugeinfahrten und -ausfahrten des ersten Zuges erfolgen auf Gleis 1

Personenzüge halten an den  Gleis 1 (Hausbahnsteig)

 

Die Nutzlänge des Einfahrgleise beträt 4 Wagenlängen  (max. 2 lange Wagen)

 

Vor Abgabe des Abfahrsignals überzeugt sich der Zugführer, ob  der Fahrweg für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel entsprechend verwahrt  sind.

 

5.) Rangierdienst

 

Die Rangieraufsicht übt der Zugführer aus.

 

In Unterstetten dürfen auf Gleis 2 keine Fahrzeuge abgestellt werden. Dieses Gleis darf nur bei den Rangierarbeiten der NG befahren werden.

 

 

Für Rückleistungen des genossenschaftlichen Handels kann jeweils nur ein Wagen abgezogen werden. Dazu stösst der eingefahrene Zug auf Gleis 3 zurück, kuppelt einen Wagen an und zieht wieder auf Gleis 1 vor. Nach Umsetzen der Lok kann der Wagen abgezogen und in Gleis 2a abgestellt werden.

 

6.) Lokbehandlung:

 

Loks der Baureihe Tssd müssen vor Rückfahrt gewendet werden