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Dienstanweisungen für die Strecke Marklingen - (Endenbach) – Unterstetten Inhalt 1.
Dienstanweisung
für den Betrieb der Nebenbahn 2.
Beförderungsaufgaben
/ Zugbildung 3.
Bedienungsanweisung
für Privatanschlußgleise 4.
Bahnhofsbuch
des Bahnhofs Steinbronn 5.
Bahnhofsbuch
des Bahnhofs Unterstetten Dienstanweisung für den Betrieb der Nebenbahn Marklingen
- Unterstetten im Zugleitbetrieb 1.)
Mit Genehmigung der BD Stuttgart wird
der Betrieb auf der Nebenbahn Marklingen
- Unterstetten im Vereinfachten Nebenbahndienst (Zugleitbetrieb)
durchgeführt. 2.)
Zugleitbahnhof ist Marklingen. 3.)
Alle Meldungen an den Zugleiter in
Marklingen sind telefonisch zu geben. 4.)
Auf allen unbesetzten Betriebsstellen
übt der Zugführer den Aufsichtsdienst aus. 5.)
Vor Abgabe des Abfahrsignals überzeugt
sich der Zugführer, ob der Fahrweg
für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel entsprechend verwahrt sind und ggf die Schranken geschlossen
sind. 6.)
Die Schlüssel sämtlicher Weichen einer
Betriebstelle werden vor Ort in einem Schlüsselkasten aufbewahrt und können
nur mit dem Zugführerschlüssel (Streckenschlüssel) freigeschlossen werden. 7.)
Zugmeldebücher und Fernsprechbücher
werden nicht geführt 8.)
Rollbockverkehr wird wegen des mangelnden
Lichtraumprofils nicht betrieben. 9.)
Die Streckenhöchstgeschwindigkeit
beträgt 30km/h Beförderungsaufgaben
Bedient werden die Hauptstrecke
Marklingen-Steinbronn mit durchgehenden Zügen und die Nebenstrecke
Steinbronn-Endenbach mit Anschlußzügen (Umsteigen in Steinbronn). Hier sind Anschlüsse aus beiden Richtungen
vorzusehen. Für den Güterverkehr ist mindest ein Ng pro Tag und Richtung vorzusehen. Diese
fahren als Verteiler (morgens) und Sammler (nachmittags). Übergaben werden nur mit vollständig rangierten
Zügen gefahren, um Wagen zu Anschlüssen – auch auf der Strecke - zuzustellen. Für die Stückgutzustellung u.ä. können PmG
eingesetzt werden. Der Einsatz von
GmP ist wegen der langen Fahrzeiten für die Fahrgäste zu vermeiden. Weitere Güterleistungen sind Holzzüge Endenbach
– Marklingen. Auch Viehgutkurswagen (Vk) und
Milchkurswagen (Mk) können eingestellt werden
Zugbildung
Die Buchfahrpläne beinhalten, wo nötig, auch die Zugbildungsvorschriften sowohl für Personenzüge als auch für Güterzüge. Bei Güterzügen werden die Wagen in der
Reihenfolge der Unterwegsbahnhöfe eingestellt, aber nicht nach Ladestellen
vorsortiert. Bedienungsanweisung für
Privatanschlußgleise 1.)
Allgemeine Bestimmungen
2.) Die Anschlüsse
der Firmen -
Haase & Sohn (Unterstetten, Gleis
1a) -
Genoss. Landmaschinenhandel
(Unterstetten, Gleis 3) -
Wegner & Co (Steinbronn, Gleis 3a) -
Holzladeplatz Gem. Endenbach sind Privatanschlußgleise. 3.)
Betriebsführung auf den Anschlüssen
Die Bundesbahn führt in den Anschlüssen den
Betrieb, soweit er für Zustellung und Abholung der Wagen erforderlich ist. In
allen anderen Fällen führen die Anschließer den Betrieb im gesamten Anschluß. 4.)
Betriebsdienstliche Bestimmungen
Die Gleisanschlüsse werden von den
Nahgüterzügen der Strecke Marklingen
- Unterstetten bedient. Die Wagen für die Anschließer werden in
Marklingen in die Nahgüterzüge eingestellt. Bei der Hinfahrt werden die Wagen geschoben,
bei der Rückfahrt gezogen. Höchstzulässige Geschwindigkeit im Anschluß ist
10km/h. Für die ausreichende Sicherung der
vorübergehend abgestellten Wagen sorgt der Zugführer. Nach der Bedienung sind ggf. Schutzweichen und
Gleissperren wieder zu verschließen. 5.)
Verkehrsdienstliche Bestimmungen
Den Wagenein- und Ausgang der Anschlüsse
überwacht der Wagenbeamte des Bahnhofs Marklingen anhand der
Wagenkontrollbücher. Stückgutbeförderung auf den Anschlüssen ist
nicht gestattet. Bahnhofsbuch des
Bahnhofs Steinbronn 1.)
Aufgabe des Bahnhofs
Steinbronn ist eine Dienststelle III. Klasse an
der Strecke Marklingen-Unterstetten
(Spur 0,75m), sie ist Bahnhof im Sinne der EBO. Die Betriebsstelle wird von einem Bahnagenten
betreut. Für alle fahrdienstlichen Angelegenheiten ist
der Bf Marklingen zuständig. Die Weichen 1,2,3,5,6,7,8 sowie ggf. die Gleissperren
sind durch Schlösser gesichert, die Schlüssel werden im Schlüsselkasten
aufbewahrt, der nur mit dem Streckenschlüssel freigeschlossen werden kann. Blockapparate und Signale sind nicht vorhanden. 2.)
Einrichtung des Bahnhofs
Zusatzanlagen -
Güterschuppen -
Waage -
Ladestrasse -
Gleisanschluß zur Fabrik Wegner & Co -
Lokschuppen -
Diesellok-Tankstelle 3.)
Dienst des Fahrdienstleiters
Der Bf Steinbronn ist Zuglaufmeldestelle für
die Zugleitstrecke Marklingen - Unterstetten. Ein Fahrdienstleiter ist nicht eingesetzt.
Aufsichtsbeamter ist der Zuggführer. Die Fahrdienstlichen Aufgaben werden vom
Bf Marklingen wahrgenommen. Vor Abgabe des
Abfahrsignals überzeugt sich der Zugführer, ob der Fahrweg für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel
entsprechend verwahrt sind. Das Stellen der
Weichen und Gleissperren wird vom Zugpersonal durchgeführt. 4.)
Zugfahrten
Zugeinfahrten und -ausfahrten des ersten Zuges
erfolgen auf Gleis 2 Personenzüge halten an den Gleisen 2 (Hausbahnsteig) und 1 Fahrten über Gleis 1 dürfen im Bereich des
Hausbahnsteigs nur mit größter Vorsicht (Läuten, Schritt fahren) erfolgen! Die Nutzlänge des Einfahrgleise beträt 6
Wagenlängen (max. 2 lange Wagen) 5.)
Rangierdienst
Die Rangieraufsicht übt der Zugführer aus. Zum Holzladeplatz der Gem. Endenbach werden die
Wagen bei der Hinfahrt geschoben. In Steinbronn dürfen auf Gleis 3 keine
Fahrzeuge abgestellt werden. Dieses Gleis darf nur bei den Rangierarbeiten
der NG befahren werden. Bahnhofsbuch des Bahnhofs Unterstetten 1.)
Aufgabe des Bahnhofs
Unterstetten ist eine Dienststelle III. Klasse
am Ende der Strecke Marklingen-Unterstetten
(Spur 0,75m), sie ist Bahnhof im Sinne der EBO. Die Betriebsstelle wird von einem Bahnagenten
betreut. Für alle fahrdienstlichen Angelegenheiten ist
der Bf Marklingen zuständig. Die Weichen 1,2,3,4,5,6 sowie ggf. die Gleissperren sind durch Schlösser gesichert, die Schlüssel werden im Schlüsselkasten aufbewahrt, der nur mit dem Streckenschlüssel freigeschlossen werden kann. Blockapparate und Signale sind nicht vorhanden. 2.)
Einrichtung des Bahnhofs
Zusatzanlagen -
Güterschuppen -
Ladestrasse -
Laderampe -
Gleisanschluß zur Fabrik Haase &
Sohn -
Gleisanschluß zum Genoss.
Landmaschinenhandel -
Lokschuppen -
Diesellok-Tankstelle -
Drehscheibe 3.)
Dienst des Fahrdienstleiters
Der Bf Unterstetten ist Zuglaufmeldestelle für
die Zugleitstrecke Marklingen - Unterstetten. Ein Fahrdienstleiter ist nicht eingesetzt.
Aufsichtsbeamter ist der Zuggführer. Die Fahrdienstlichen Aufgaben werden vom Bf
Marklingen wahrgenommen. Das Stellen der
Weichen und Gleissperren wird vom Zugpersonal durchgeführt. 4.)
Zugfahrten
Zugeinfahrten und -ausfahrten des ersten Zuges
erfolgen auf Gleis 1 Personenzüge halten an den Gleis 1 (Hausbahnsteig) Die Nutzlänge des Einfahrgleise beträt 4
Wagenlängen (max. 2 lange Wagen) Vor Abgabe des
Abfahrsignals überzeugt sich der Zugführer, ob der Fahrweg für die Ausfahrt frei ist, die Weichenschlüssel
entsprechend verwahrt sind. 5.)
Rangierdienst
Die Rangieraufsicht übt der Zugführer aus. In Unterstetten
dürfen auf Gleis 2 keine Fahrzeuge abgestellt werden. Dieses Gleis darf nur
bei den Rangierarbeiten der NG befahren werden. Für Rückleistungen des genossenschaftlichen Handels kann jeweils nur ein Wagen abgezogen werden. Dazu stösst der eingefahrene Zug auf Gleis 3 zurück, kuppelt einen Wagen an und zieht wieder auf Gleis 1 vor. Nach Umsetzen der Lok kann der Wagen abgezogen und in Gleis 2a abgestellt werden. 6.) Lokbehandlung:
Loks der Baureihe Tssd müssen vor Rückfahrt
gewendet werden |